Birkenau. Die Frage, ob die katholische Kindertagesstätte St. Anna zusätzlich zu ihrem bisherigen Angebot auch sechs Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren anbieten wird, soll im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden. Das entschied die Birkenauer Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am Dienstagabend bei vier Nein-Stimmen aus den Reihen der SPD.

Sollten die Plätze geschaffen werden, kommen auf die Gemeinde Kosten zu. Zum einen müssen bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, wie beispielsweise ein Schlafraum, der den Brandschutzbestimmungen entspricht, Mobiliar und Sanitäranlagen. Von den im Raum stehenden Gesamtkosten von 56.000 Euro müsste die Gemeinde rund die Hälfte, also 28.000 Euro, zuschießen. Außerdem kommen auf die Gemeinde zusätzliche Personalkosten von rund 132.000 Euro zu.

Noch mal unter die Lupe nehmen

Letztere Summe noch mal unter die Lupe zu nehmen, empfahl Bernd Brockenauer (SPD), der aber auch aus weiteren Gründen noch zusätzlichen Diskussionsbedarf sah: „Ich würde dem Antrag gerne zustimmen, da aber im nächsten Jahr die Zahl der Kindergartenplätze wieder behandelt werden wird, sollten wir uns im Ausschuss darüber unterhalten“.

Auch Peter Lindner (Freie Wähler) plädierte für tiefer gehende Gespräche, da – auch wenn voraussichtlich nur eineinhalb Stellen geschaffen würden und sich die Personalkosten auf 100.000 Euro reduzierten – dennoch ein erheblicher Mehraufwand für die Betreuung von sechs Kindern im Raum stehe. Bernhard Klein, Fraktionsvorsitzender der CDU, forderte, zu den Gesprächen eine Gegenüberstellung der Kosten vorzulegen, die durch die kirchlichen Träger und die gemeindeeigenen Betreuungsinstitute erzeugt werden.

Klaus Elflein (Grüne) stimmte dem Verweisungsantrag zu: „Im Moment findet jede Diskussion mangels belastbarer Zahlen im luftleeren Raum statt“. Simon Mager (SPD) sprach sich gegen einen Verweisungsantrag aus. „Wir werden ohnehin zu keinem anderen Schluss kommen, als die Stellen zu schaffen.“ Er führte die vertraglichen Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber den Kindertagesstätten, aber auch die gesetzliche Notwendigkeit zur Vorhaltung einer entsprechenden Anzahl von Plätzen ins Feld.

Bürgermeister Helmut Morr teilte die Bedenken Magers: „Die katholische Kindergartenstätte ist derzeit die einzige, die noch kein U3-Angebot vorhält.“ Morr unterstrich, dass die Gemeinde auch aus rechtlichen Gründen U3-Plätze benötige und dass die Arbeiten, diese noch zu schaffen, noch in diesem Jahr in Angriff genommen werden sollen.

Der Ausbau der Bushaltestellen in der Bahnhofstraße, die zukünftig barrierefrei sein sollen, wird durchgeführt. Das beschloss die Gemeindevertretung einstimmig. Monika Lübker (CDU) hob die Bedeutung der Maßnahme hervor, die mit rund 140.000 Euro zu Buche schlägt, von denen – abzüglich von 80 Prozent Fördergeldern – noch rund 25.000 Euro von der Gemeinde getragen werden. Es gelte, die Bordsteinkante von derzeit drei auf dann 19 Zentimeter zu erhöhen, damit Rollatoren, Rollstuhlfahrer, aber auch Eltern mit Kinderwagen und Reisende mit großen Koffern ohne fremde Hilfe die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können. „Wer schon mal versucht hat, in einer solchen Situation in einen Bus einzusteigen, weiß, dass man dann auf Hilfe angewiesen ist“. Bürgermeister Morr ergänzte, dass nicht nur Baukosten, sondern auch Planungskosten und die Anschaffung eines elektronischen Anzeigegerätes in der Maßnahme enthalten seien.

Mit Strukturen befassen

Unter dem Punkt Verschiedenes forderte Mager die Verwaltung auf, bezüglich von im Raum stehenden Entscheidungen in der Gemeindevertretung entsprechende Auskünfte über Ist-Zustände zu erteilen. Im Hinblick auf die Kindergartenbedarfsplanung merkte er an, dass sich die geänderte Gesetzlage bezüglich der Gebührenfreistellung langfristig in den Einrichtungen auswirke. „Es macht deshalb Sinn, sich im Vorfeld intensiv und kritisch mit bestehenden Strukturen zu befassen.“

Zumindest unglücklich sei es, wenn sich die Gemeindevertretung mit der Notwendigkeit konfrontiert sehe, kurzfristige Entscheidungen zu treffen, begründete Mager eine weitere Anfrage zum Sanierungsbedarf sowohl bei gemeindeeigenen Einrichtungen als auch bei solchen, bei denen die Gemeinde an den Kosten beteiligt ist. Die Träger dieser Einrichtungen sollten in der Lage sein, zumindest den mittelfristigen Sanierungsbedarf der Gebäude einzuschätzen, so Mager. uf

Quelle: WNOZ
Artikel vom 25.05.2018

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