Birkenau. Die Gemeindevertretung hat bei sechs Enthaltungen der Fraktion der Freien Wähler der neuen Gebührenordnung für die Friedhöfe zugestimmt. Die Mandatsträger schlossen sich mit diesem Votum der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) an. Umfangreich und intensiv seien die Gespräche im Ausschuss geführt worden, berichtete Ausschussvorsitzender Simon Mager.

So herrsche Einigkeit über Fragen, wie die Laufzeit der Gräber auf 25 Jahre zu belassen oder der Empfehlung der Kreisbehörden zu folgen, eine Kostendeckung von 70 Prozent gegenüber eigentlich geplanten 100 Prozent anzustreben. Die im Jahre 2012 letztmalig angepassten Gebühren waren von einem Fachbüro unter die Lupe genommen worden, das einen entsprechenden Vorschlag zur Erhöhung eingereicht hatte.

Halbe Stunde früher

Ebenfalls vorgesehen ist, die Zeiten für Bestattungen jeweils um eine halbe Stunde nach vorne zu verlegen, um es den Bauhofmitarbeitern zu ermöglichen, die Erdgräber auch in den Wintermonaten vor Einbruch der Dunkelheit zu schließen, sowie die neue Verfahrensweise, die Umbettung von Leichen nicht mehr von den Bauhofmitarbeitern, sondern von Fachfirmen übernehmen zu lassen.

In einer Stellungnahme für die SPD-Fraktion hob Mager hervor, die Gemeinde habe sehr gut auf das sich veränderte Bestattungsverhalten der Bevölkerung reagiert und mit einem verstärkten Angebot bei Urnen- und Baumbestattungen richtungsweisende Entscheidungen getroffen.

„Erhöhung notwendig“

Die Erhöhung der Gebühren sei notwendig, sagte Stefan Roewer (CDU), der die Notwendigkeit der Deckung der Kosten für die Gemeinde thematisierte. Die Gemeinde wolle alle fünf Friedhöfe erhalten, daher gelte es, auch diese Anpassungen zu akzeptieren, zumal die Gebühren in Birkenau im Vergleich zu benachbarten Gemeinden in mittlerer Höhe lägen.

Die Enthaltung der Freien Wähler begründete Fraktionsvorsitzender Peter Lindner mit dem Mangel an Behebung von Problemen bei der Nutzung der Friedhöfe durch die Trauergemeinden. So sei beispielsweise keine Lösung vorgeschlagen worden, bei einigen Friedhöfen die Toilettenanlagen ganzjährig nutzbar zu machen. Andererseits sei die Gemeinde doch bei anderen Themen wieder in der Lage, schnell Gelder frei zu machen, wie das Beispiel Feuerwehrgerätehaus in Löhrbach zeige.

Eigentlich spreche sich die FDP grundsätzlich gegen eine Mehrbelastung der Bürger aus, andererseits gelte es auch, auf eine fehlende Kostendeckung zu reagieren, sagte Martin Dittert (FDP). Die derzeit vorgesehenen 70 Prozent, mit der der Bürger an dem Friedhofsangebot belastet würden, seien ein guter Kompromiss.

Klaus Elflein (Grüne) sah ebenfalls den wirtschaftlichen Aspekt als ausschlaggebend für die Gebührenanpassung: „Wir werden zustimmen, da der bisherige Deckungsgrad die Gemeinde übermäßig stark belastet.“ Durch die Erhöhung der Gebühren verteuere sich beispielsweise ein einzelnes Reihengrab von derzeit 1345 auf dann 1780 Euro, ein Urnenfamiliengrab für vier Urnen von derzeit 2200 auf dann 3100 Euro und das sogenannte Urnenwahlgrab in einer Gemeinschaftsanlage, worunter auch Baumbestattungen fallen, von derzeit 1160 auf dann 1750 Euro.

Teilweise Skepsis

In der Diskussion zeigten sich die Mandatsträger skeptisch über die Kosten, die das Fachbüro für die Kühlzellen der Friedhöfe ermittelt hatte. In der neuen Kalkulation soll der Deckungsgrad für die Vorrichtungen zur Kühlung der Leichen von derzeit 15 auf 33 Prozent angehoben werden, was mit einer Tagespausschale von 150 Euro erreicht werden soll.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Volker Buser, unterrichtete die Mandatsträger darüber, dass das Zustandekommen dieser Zahl und die in ihr eingerechneten Faktoren noch einmal gemeinsam mit der Verwaltung und dem Fachbüro abgeklärt würden.

Einstimmig verabschiedete das Gremium die neugefasste Friedhofsordnung und folgte damit der ebenfalls einstimmigen Empfehlung des HFA. Ebenfalls einstimmig verabschiedete die Gemeindevertretung die Gebührenanpassung für die gemeindlichen Liegenschaften. Die letztmalig im Jahr 2013 angepassten Gebühren für die Nutzung der Hallen, Freiluftflächen und andere Räumlichkeiten werden jeweils zwischen zwölf und 15 Prozent teurer werden. Für ortsfremde Nutzer wird ein zusätzlicher Aufschlag von 25 Prozent erhoben. Diese Ergänzung hatte der HFA einstimmig empfohlen. uf

Quelle: WNOZ
Artikel vom 24.05.2018

« Deckungsgrad soll bei 70 Prozent liegen Erheblicher Mehraufwand zu schultern »