Birkenau. Die ersten Pflöcke für ein neues Bürgerhaus sind eingeschlagen. Bei der Sitzung der Gemeindevertretung stimmten die Kommunalpolitiker der Vergabe für die Phase 1 und 2 der Architektenleistungen zu. Damit kann das Büro die endgültige Planung des Gebäudes in Angriff nehmen. Für die Honorarsumme in Höhe von rund 52.000 Euro wird der Gewinner des Realisierungswettbewerbes für das Bürgerhaus, das Architekturbüro Studiobornheim (Frankfurt), mit den ersten beiden Stufen, der Grundplanung und der Vorplanung der insgesamt vierstufigen Phase beauftragt.
Durch dieses stufenweise Vorgehen soll die Möglichkeit gewahrt werden, Kosten zu sparen, so die Sachdarstellung der Verwaltung. Darüber hinaus schlossen sich die Mandatsträger mehrheitlich den ergänzten Beschlussvorschlägen an, die von den Ausschüssen vorgelegt worden waren.
So erreichte der Antrag, ein Beratungsunternehmen zu beauftragen, um Möglichkeiten zur Gewinnerzielung durch externe Veranstaltungen zu eruieren, bei zwei Gegenstimmen der CDU eine breite Mehrheit. Einstimmig gebilligt wurde die Antragsergänzungen, nach Beendigung der Entwurfsplanung eine Bürgerversammlung abzuhalten, um über das dann weiter konkretisierte Vorhaben zu informieren. Außerdem stimmte die Gemeindevertretung dafür, die Planungen für die Gebäude des Freibades, die im Zuge des Bürgerhausbaus neu gestaltet werden, als Teil der Gesamtplanung zu belassen. Zudem soll im Haupt- und Finanzausschuss die Entwicklung der Investitions- und Folgekosten beraten werden, die durch das Gebäude entstehen.

Beratungen in den Ausschüssen

Simon Mager (SPD), Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, hatte vor den Beschlüssen über die Ergebnisse der vorberatenden Arbeit in den Ausschüssen berichtet. Zunächst waren Veränderungen in der ursprünglichen Planung seitens des Sport-, Sozial und Kulturausschusses mit den Vertretern der Vereine, die das neue Gebäude nutzen wollen, besprochen worden.
Durch den Verzicht auf eine Unterkellerung mit Aufzug, die Reduzierung von drei auf zwei Seminarräume, die Verkleinerung der Saalfläche auf rund 400 Sitzplätze und die Möglichkeit, den Saal in nur noch zwei statt drei Segmente zu unterteilen, reduzieren sich die geschätzten Baukosten um rund eine Millionen Euro. Dieser Vorschlag der Verwaltung traf auf Zustimmung seitens der späteren Nutzer und der Ausschüsse. Die Ausschüsse besprachen das Projekt in einer gemeinsamen Sitzung, erarbeiteten die Ergänzungen und empfahlen die Zustimmung.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt stimmten die Abgeordneten einstimmig zu, die Bebauungsplanänderung für das Baugebiet „Im Sandbuckel“ zu beschließen. Ebenfalls einstimmig beschieden wurde die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Änderung in der Bebauungsplanung war erfolgt, da der Bebauungsplan für das Gebiet aus dem Jahr 1988 datierte und inzwischen als überholt und veraltet angesehen wird. Der Bebauungsplan wird durch die nun beschlossene zweite Änderung völlig neu aufgestellt, um eine zeitgemäße bauliche Entwicklung innerhalb des bebauten Siedlungsbereiches zu gewährleisten.
Dr. Bernhard Klein (CDU) attestierte der Verwaltung einen sorgsamen und ordentlichen Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen, kritisierte aber, dass vier Bürger, die Stellungnahmen abgegeben hatten, keine Antwort seitens der Verwaltung erhalten hätten. Bürgermeister Helmut Morr wies darauf hin, dass eine solche Antwort erst nach dem erfolgten Beschluss der Gemeindevertretung möglich sei, gestand aber zu, dass eine lediglich als Eingangsbestätigung formulierte Antwort in solchen Fällen angedacht werden könnte.
Die seitens der Verwaltung ins Spiel gebrachte Anpassung der Nutzungsgebühren der gemeindeeigenen Einrichtungen wird zunächst im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde vorberaten. Diesem Antrag der SPD stimmten die Gemeindevertreter geschlossen zu. Simon Mager erläuterte den Antrag auf Verweis, der aufgrund noch offener Fragen im Sinne der Tranzparenz und der Bürgernähe zu sehen sei.

Höherer Deckungsgrad im Visier

Von den Kosten in Höhe von derzeit rund 150.000 Euro jährlich durch den Betrieb der Liegenschaften, werden derzeit rund 10.000 Euro von den Nutzern selbst getragen. Durch eine neue Gebührenordnung soll die Diskrepanz zwischen Einnahmen und Ausgaben gesenkt werden. Mager argumentierte, dass in der Sachdarstellung nur wenige Gesichtspunkte dieser Erhöhung behandelt wurden und dass eine intensivere Beschäftigung mit dem Thema notwendig sei. „Entscheidungen der Gemeindevertreter sollten dem Bürger von den Mandatsträgern umfassend erklärt werden können. Dieses ist derzeit nicht in dem notwendigen Maße möglich“, sagte Mager.
Einer Erhöhung des Deckungsgrades von derzeit sechs auf dann zwölf Prozent könnte die FDP mittragen. Im Zuge der Diskussionen über den Deckungsgrad des neuen Bürgerhauses sei aber eine intensivere Beschäftigung mit der Gebührenordnung der Gemeinde ebenfalls sinnvoll, erklärte Martin Dittert (FDP).
Durch den Beschluss erhält die Gemeindeverwaltung auch die Möglichkeit für eine komplette Überarbeitung der Gebührenordnung, die aber nicht zeitnah erfolgen muss. uf

Quelle: WNOZ
Artikel vom 01.03.2018

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