Birkenau. Die Gebühren für Wasser und Abwasser in der Gemeinde Birkenau sollen zu Jahresbeginn erhöht werden. Zu dieser Empfehlung kam der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) der Gemeinde Birkenau. Der Preis für den Kubikmeter Leitungswasser soll von derzeit 2,59 Euro Netto ab Jahresbeginn auf dann 2,87 Euro angehoben werden (2,68 Euro zuzüglich sieben Prozent Mehrwertsteuer). Ebenfalls zu deutlichen Erhöhungen soll es bezüglich der Entwässerungsgebühren kommen. Die Schmutzwassergebühren sollen von derzeit 1,64 Euro pro Kubikmeter auf 1,97 Euro pro Kubikmeter angehoben werden. Auch die ermäßigte Gebühr soll von einem Euro pro Kubikmeter auf 1,20 Euro pro Kubikmeter angehoben werden. Die Niederschlagswassergebühr soll von derzeit 0,59 Euro pro Kubikmeter auf 0,688 Euro pro Kubikmeter angehoben werden.

Bei der Sitzung des Ausschusses am Dienstagabend erläuterte Verwaltungsmitarbeiter Frank Bauer den Mitgliedern entsprechende Anträge der Verwaltung. Der Wasserhaushalt einer Gemeinde muss laut gesetzlichen Vorschriften stets die tatsächlichen Kosten für die Zu- und Abfuhr von Wasser zugrundelegen. Dies macht eine jährliche Anpassung der Gebühren notwendig. Weder Verluste noch Überschüsse dürfen mittelfristig erwirtschaftet werden. Bezüglich der Schmutzwassergebühren müsse in der Kalkulation Rechnung getragen werden, dass in diesem Jahr ein Verlust von 187.000 Euro angenommen werden muss, erläuterte Bauer.

Kalkulation und Ergebnis

Gründe für die Abweichung von Kalkulation und Ergebnis seien vor allem außerplanmäßige Mehrausgaben, die durch überdurchschnittlich viele Reparaturarbeiten in diesem Jahr aufgelaufen seien. Dadurch sei ein Verlustvortrag von rund 77.000 Euro für die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 notwendig geworden. Die Erhöhung der Abwassergebühren hingegen sei notwendig, da in den Vorjahren die Gemeinde entstandene Überschüsse über künstlich niedrigere Gebühren an die Verbraucher zurückgeführt habe, wie dies der Gesetzgeber verlangt. Diese Überschüsse in Höhe von insgesamt rund 300 000 Euro seien in den Vorjahren zur Subventionierung der Gebühren verwendet worden, nun gelte es die tatsächlich entstehenden Kosten zu berechnen, was zu einer im Vergleich höheren Entwässerungsgebühr führe. Die Überschüsse seien im Jahr 2011 entstanden, als merklich weniger Sanierungsbedarf an den Leitungssystemen aufgetreten sei, als bei der Kalkulation angenommen wurde.

Nach der Präsentation monierte Dr. Bernhard Klein (CDU), dass die exakten Gründe für die Erhöhungen dem vorliegenden Zahlenwerk nur schwer zu entnehmen seien. Verwaltungsmitarbeiter Bauer erläuterte, dass die meisten der aufgeführten Posten verhältnismäßig gleich hoch zu den der Vorjahre seien und dass die vorgeschlagenen Erhöhungen durch Veränderungen in nur wenigen Produkten zustande komme. Der HFA und die Verwaltung einigten sich darauf, dass vor der Gemeindevertretersitzung, bei der über diesen Antrag und die Empfehlung des Ausschusses entschieden wird, eine detailliertere Erläuterung für die Erhöhungen den Mandatsträgern zukommt. uf

Quelle: WNOZ
Artikel vom 02.11.2018

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