Birkenau. Der Bau der Innerörtlichen Gemeindestraße (IöG) in Birkenau geht voran, und das schneller als geplant. Da die mit dem Bau beauftragten Firmen nun bereits Maßnahmen durchführen, die erst für die kommenden Jahre vorgesehen waren, muss die Gemeinde dieses in ihren Finanz- und Haushaltsplanungen berücksichtigen und die entsprechenden Änderungen noch vor Ende des laufenden Jahres per Nachtragssatzung in den diesjährigen Haushaltsentwurf einfügen.

Gemeinsame Sitzung

Am Donnerstag fand daher eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) der Gemeinde und der Ortsbeiräte statt. Der HFA empfahl der Gemeindevertretung einstimmig, die Nachtragssatzung und die Nachträge im Ergebnis- und im Finanzhaushalt des laufenden Jahres zu beschließen. Auch die Zustimmung zu dem Nachtrag zum Investitionsprogramm der Jahre 2018 bis 2022 wurde einstimmig empfohlen.

Gemeindevertretervorsitzender Volker Buser machte darauf aufmerksam, dass die Ortsbeiräte durch diese gemeinsame Sitzung über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wurden und nun bis zum 12. November Gelegenheit haben, Änderungswünsche schriftlich einzureichen. Zuvor hatte Verwaltungsmitarbeiter Jens Hilman die Änderungen im Nachtragshaushalt erläutert, der noch in diesem Jahr von der Kommunalaufsicht genehmigt werden müsste, um beispielsweise Kredite für Gelder aufzunehmen, die nach der ursprünglichen Planung erst in den kommenden Jahren fällig gewesen wären.

2,3 Millionen Euro

Das Finanzvolumen dieser nun notwendigen Maßnahmen betrage 2,3 Millionen Euro, so Hilman, der betonte, dass es sich hierbei nicht um Mehrkosten handle. Er hob die Wichtigkeit hervor, die entsprechenden Beschlüsse zeitnah zu treffen, da die Kreditaufnahme für die 49. Kalenderwoche dieses Jahres – ab dem 2. Dezember – vorgesehen sei, um so noch vor dem Jahreswechsel genehmigt und durchgeführt werden zu können.

Geänderter Entwurf

Der geänderte Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 sieht einen Überschuss für das laufende Jahr von rund 49.000 Euro vor, das im außerplanmäßigen Ergebnis ein Minus von 230.000 Euro aufweist. Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird im Haushalt 2019 von 4 Millionen Euro auf 4,9 Millionen Euro erhöht. Die Planungsansätze für den durch den Bürgerentscheid in dieser Form abgelehnten Bau eines Bürgerhauses wurden entsprechend angepasst. Dazu gehörten auch die bereits angefallenen Kosten von rund 440.000 Euro, die bis zum Bürgerentscheid am 27. Oktober angefallen waren.

Weiter wurden Aufwendungen in das Zahlenwerk eingerechnet, die für dieses Jahr vorgesehen, aber aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden können. Hilman nannte die von der beauftragten Fachfirma verschobene Sanierung des Hallenbodens der Südhessenhalle, den Zuschuss für die Leichtathletikanlage des TV Reisen, Maßnahmen in der Kinderbetreuung und am Hochbehälter in Löhrbach als Beispiele.

Sitzung am 26. November

Kämmerer Volker Schäfer erläuterte, dass der Verwaltung die Zahlen, die diesen Haushaltsnachtrag erforderlich machten, erst Mitte September vorgelegen hätten und dass dies der Grund für das verhältnismäßig späte Nachbessern des Zahlenwerks sei.

Schäfer wies darauf hin, dass die Kommunalaufsicht des Kreises auch zu diesem Jahresende noch einige Nachtragshaushalte von Gemeinden des Kreises zu behandeln hätte und dass daher zu einer zeitnahen Beschlussfassung über die Nachtragssatzung zu raten sei, um die nötigen Finanzmittel noch in diesem Haushaltsjahr abzurufen. Die Gemeindevertretung wird über diesen Punkt bei ihrer Sitzung am 26. November beraten. uf

Quelle. WNOZ
Artikel vom 09.11.2019

« Antrag „Waldkindergarten und kommunaler Kindergarten in Fertigbauweise“ Zwei Wohnhäuser geplant »