Gemeindeverband Birkenau

Birkenau
Gelände ehemalige Gärtnerei Arnold
Gelände ehemalige Gärtnerei Arnold
17.01.2012 - Gemeinde/ Stadt
Themengebiet: Infrastruktur
Antrag der CDU-Fraktion zum Areal ehemalige Gärtnerei Arnold
Sehr geehrter Herr Gemeindevertreter-Vorsitzender Sigurd Heiß,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Helmut Morr,
sehr geehrte Damen und Herren vom Gemeindevorstand,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

in Anbetracht der seit Jahren ungenutzten Gewerbefläche vor den Toren Birkenaus und der neuerlichen Versuche drei Jungunternehmer in Birkenau anzusiedeln bot sich als einmalige Chance das Areal Arnold an. In gemeinsamen Gesprächen aller Akteure konnte eine  gute Lösung gefunden werden.
Die CDU-Fraktion stellt daher zur Beschlussfassung über die Löschungsbewilligung in Sachen Arnold für die Jungunternehmer und den Investor Schoofs einen lösungsorientierten Vorschlag zur Beschlussfassung vor.
 
Die CDU Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
 
1. Die CDU Fraktion beantragt, für das Gesamtareal des derzeit gültigen Bebauungsplans für die ehemalige Gärtnerei Arnold eine Bebauungsplanänderung folgenden Inhalts zu beschließen:

a) Die derzeit als Ausgleichsfläche festgesetzte Fläche der Lämmelsau im geltenden B-Plan, mit 2500 m² , wird durch Planänderung für eine gewerbliche Nutzung festgesetzt.
 
b) Die Ersatzausgleichsfläche ist nach Größe und erforderlichem Umfang, im Rahmen des Planänderungsverfahrens vom beauftragten Planungsbüro im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden, zu ermitteln und von der Erbengemeinschaft Arnold zur Verfügung zu stellen.
 
c ) Die Festsetzungen des derzeit  geltenden Bebauungsplans werden dahin geändert, dass das Verbot des Einzelhandels/ Lebensmitteleinzelhandels, Tankstellen etc. aufgehoben wird.

2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt ein geeignetes Planungsbüro im Einvernehmen mit der Erbengemeinschaft zu beauftragen, welches unverzüglich  das Verfahren zur Bebauungsplanänderung einleitet.
 
3. Der Beschlussvorschlag hinsichtlich der Löschungsbewilligung wird bis zur Rechtskraft des Planänderungsverfahrens zurückgestellt.
 
4. Um weitere zeitlichen Verzögerungen vorzubeugen soll der Antrag im Bauausschuss vorberaten werden.

 
Erläuterungen zu den Anträgen:
 
In den vertiefenden Gesprächen mit den genannten Jungunternehmern als Interessengemeinschaft "Lämmelsau" haben diese verbindlich erklärt, dass sie an dem Grundstück Lämmelsau für die Ansiedlung ihrer Gewerbebetriebe sehr interessiert sind. Die Grundstücksgröße von 2500 m² ist nach den verbindlichen Aussagen der drei Jungunternehmer für ihre gewerbliche Nutzung geeignet und von der Fläche her genau passend.
 
Um die Interessen der drei Gewerbetreibenden realisieren zu können ist es erforderlich, dass das Grundstück Lämmelsau, welches derzeit im gültigen Bebauungsplan für das Gesamtareal Arnold als Ausgleichsfläche dargestellt ist durch eine Änderung des Bebauungsplans künftig als Gewerbefläche ausgewiesen wird.
 
Sobald die Bebauungsplanänderung Rechtskraft erlangt, wird die Erbengemeinschaft Arnold und die Firma Schoofs Immobilien das Grundstück Lämmelsau durch notariellen Vertrag an die drei Jungunternehmer zum Preis der Ausgleichsfläche und der erforderlichen Ersatzausgleichsfläche verkaufen.
 
Es geht um eine maximale Ersatzfläche von ca 5.000 m², die hierzu bereitgestellt wird und verbindlich zugesagt wurde. Insgesamt stehen uns bei Bedarf, in der Größenordnung rund 30.000 m² geeignete Flächen, zur Verfügung.
Auch andere Ersatzflächen sind möglich. Eine definitive Größe der Ersatzausgleichsfläche ist im Rahmen der Bebauungsplanänderung abzuwägen und fachlich festzustellen. Jedoch ist nicht davon auszugehen, dass mehr als die doppelte Fläche als Ersatz erforderlich werden wird.
 
Der Erwerb des Grundstücks Lämmelsau durch die drei Jungunternehmer ist mit einem  preisgünstigen Erwerbsgeschäft für die Fläche von 2.500 m² nur möglich, wenn die Gemeindevertretung dem Vorschlag folgt und die Bebauungsplanänderung durch Beschluss ermöglicht.
 
Die innere und äußere Erschließung des Gewerbehofes "Lämmelsau"  ist durch die drei Jungunternehmer als Interessengemeinschaft in eigener Regie zu erbringen.
 
Die Erbengemeinschaft übernimmt die Ersatzausgleichsfläche zu Eigentum und wird diese Fläche vorschriftsmäßig nach den Festsetzungen des geänderten Bebauungsplans pflegen.

Die Erbengemeinschaft Arnold besteht jedoch auf dem Hintergrund der jahrelangen Vermarktungsprobleme für dieses Areal auf der Aufhebung des festgesetzten "eingeschränkten Gewerbegebietes" im derzeit gültigen Bebauungsplan.
 
Mit der beantragten Bebauungsplanänderung soll in einem Zuge die Einschränkung mit dem konkretisierten Verbot bezüglich des Einzelhandels und Einzelhandel für Lebensmittelgeschäfte aufgehoben werden.
 
Damit ist die Realisierung eines Lebensmittelmarktes, wie von der Investorenfirma Schoofs geplant, möglich.
Soweit die Firma Schoofs das Areal Arnold für die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes nicht benötigt, wird diese Fläche dem bereits bestehenden Landschaftsbaubetrieb zum Kauf angeboten, oder anderen Interessenten nach Wahl der Gemeinde angeboten.
 
Um diese Vorgehensweise rechtlich abzusichern ist zunächst die bereits von der Gemeindevertretung beschlossene Bebauungsplanänderung nach den hier gemachten Vorgaben zu spezifizieren und durch einen neuen städtebaulichen Vertrag zu regeln. Mit der Vereinbarung eines neuen städtebaulichen Vertrages ist auch die Frage der Löschungsbewilligung hinsichtlich des Mitspracherechtes der Gemeinde zu regeln.
 
Bis dahin bitten wir um Rückstellung des heute gestellten Antrages und um Zustimmung unseres Antrages in dieser Sache. Außerdem ist dieser Antrag als Fortführung zur Realisierung vom Tagesordnungspunkt 9 der Gemeindevertretersitzung vom 13.07.2010, zu sehen.

Volker Buser
Fraktionsvorsitzender
CDU-Fraktion
CDU Hessen Aktuell