Birkenau. Ein Plus an Effektivität, zuverlässige Erreichbarkeit und Einsparung von Kosten – diese Vorteile soll die Gemeindeübergreifende Trägerschaft für Kindertagesstätten im Dekanat Bergstraße bringen. In der Sitzung der Gemeindevertretung Birkenau am Dienstagabend entschieden sich die Mandatsträger einstimmig dafür, das Vorhaben zu unterstützen, die Kindertagesstätte „Zum guten Hirten“ der evangelischen Kirchengemeinde Birkenau in die Trägerschaft des Dekanats einzugliedern. Das Dekanat übernimmt somit in Zukunft die gesamte Personal- und Finanzplanung der Kindertagesstätte und möchte so die Kirchengemeinde von Verwaltungsaufgaben entlasten. Die konzeptionelle Verantwortung und die Begleitung der religionspädagogischen Arbeit verbleiben bei der örtlichen Kirchengemeinde.

Die politische Gemeinde beteiligt sich an den so entstehenden Kosten einmalig mit 28 Euro pro Gruppe für die Erstausstattung der Geschäftsstelle. Fortlaufend wird sich die politische Gemeinde mit 30 Prozent der für die Gemeindeübergreifende Trägerschaft anfallenden Kosten beteiligen, was jährlich mit 770 Euro pro Gruppe zu Buche schlagen wird. So entstehen 112 Euro einmalige Kosten sowie rund 3000 Euro jährliche für die Gemeinde.

Separater Fahrradweg

Die Gemeindevertretung stimmte einstimmig dem Bebauungsplan „Kommunalstraße 12, Rad-/Gehwegneubau“ zwischen dem Mörlenbacher Ortsteil Ober-Mumbach und dem Birkenauer Ortsteil Reisen zu. Zwischen den beiden Ortsteilen soll auf der Kommunalstraße ein separater Fahrradweg entstehen, der nötig sei, da das Radfahren auf dieser Strecke aufgrund der dort gefahrenen vergleichsweisen hohen KfZ-Geschwindigkeiten gefährlich sei. Dies habe auch zur Folge, dass diese Strecke derzeit nur wenig von Fahrradfahrern genutzt werde, so die schriftliche Begründung des Antrages. Die Kosten für den Bau der Strecke wird die Gemeinde Mörlenbach tragen. Für die Gemeinde Birkenau, die die Planungshoheit für diese Straße habe, gelte es, das nötige Baurecht zu schaffen.

Das Vorhaben untergliedert sich in drei Unterpunkte. Erstens wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen. Zweitens wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger der öffentlichen Belange behandelt. Drittens wurde der Bebauungsplan als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger der öffentlichen Belange beschlossen.

„Nicht zufriedenstellend“

Die Anpassung der Stellplatzordnung der Gemeinde, in der Vorgaben bezüglich der Schaffung von KfZ-Stellplätzen festgelegt werden, wird zunächst im Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr beraten. Damit folgte die Gemeindevertretung einem Antrag der Fraktion der Grünen bei einer Gegenstimme aus den Reihen der Freien Wähler.

Klaus Elflein, Fraktionsvorsitzender der Grünen, begründete den Verweisungsantrag. Er bemängelte, dass die Parksituation in Birkenau nicht zufriedenstellend geregelt sei, dass auf vielen Straßen durch das Parken teilweise auf den Gehwegen nicht ausreichend Platz für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Nutzern von Rollatoren zur Verfügung stünde. „Bei 53 Prozent aller nachbarschaftlichen Rechtsstreitigkeiten handelt es sich um Parkplatzprobleme“, führte Elflein an. Da die Gemeinde Birkenau wie die weiteren Gemeinden des Landes mit dem in Kraft treten der novellierten Hessischen Bauordnung (HBO) Anfang nächsten Monats gezwungen ist, ihre Stellplatzsatzungen anzupassen, habe Birkenau auch die Möglichkeit, sich dieser Problematik anzunehmen. Martin Dittert, Fraktionsvorsitzender der FDP, unterstütze das Vorhaben, die angepasste Stellplatzordnung noch mal unter die Lupe zu nehmen. Dittert führte allerdings die geplante Erhöhung der Kosten für die Ablöse von der Pflicht, Stellplätze zu schaffen, als Diskussionsgegenstand ins Felde. uf

Quelle: WNOZ
Artikel vom 28.06.2019

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