Birkenau. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Haushalt für das Jahr 2018 samt den eingearbeiteten Veränderungen zu beschließen. Einstimmig sprach sich das Gremium bei der Sitzung der Finanzfachleute der Fraktionen außerdem dafür aus, den Ergebnishaushalt zu beschließen, dem Stellenplan und dem Investitionsplan für die Jahre bis 2021 grünes Licht zu geben.
Im Vorfeld berieten die Mandatsträger den Haushaltsentwurf, den Kämmerer Volker Schäfer erläuterte, und bei dem die Diskussionen über die finanziellen Auswirkungen des geplanten Baus des Bürgerhauses einen großen Platz einnahm. Bei einer Gegenstimme aus den Reihen der SPD votierten die Kommunalpolitiker dafür, die Empfehlung zur Zustimmung für die Haushaltssatzung zu geben.
Bezüglich des Ergebnishaushaltes galt es, die Auswirkungen der seitens der Verwaltung vorgeschlagenem, von den Politikern aber abgelehnten Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer für das laufende Jahr in den Haushalt einzuarbeiten. Die Erhöhung der Grundsteuer B von derzeit 396 auf dann 440 Prozent und der Gewerbesteuer von derzeit 357 auf dann 380 Prozent soll laut der Empfehlung des Ausschusses erst ab Anfang des kommenden Jahres greifen.
Nach einem Antrag der SPD sollten 20.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden, um einen größeren Spielraum bei der Behebung von Straßenschäden zu haben. Zudem beantragten die Sozialdemokraten 5000 Euro für ein Straßenkataster. Nach einem Änderungsantrag der Union sollen nun lediglich die 5000 Euro für das Kataster eingeplant werden, der Antrag der SPD zur Schadensbehebung kam nicht zur Abstimmung.
Kämmerer Volker Schäfer hatte im Vorfeld erläutert, warum dieser Posten im Haushalt von insgesamt 125.000 auf 110.000 Euro gesenkt worden war: Im Vorjahr waren diese Mittel im Vorjahr nicht zur Gänze benötigt worden. Schäfer sagte, dass die in diesem Punkt angedachten Maßnahmen grundsätzlich keine Fahrbahnsanierungen beträfen, bei denen der Bürger sich finanziell beteiligen müsse.
Ein Antrag der Grünen, für das laufende Jahr ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erstellen, scheiterte. Der Antrag wurde bei einer Ja-Stimme der Grünen und sechs Nein-Stimmen abgelehnt. Ralph Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) hatte argumentiert, dass das bis ins vergangene Jahr fortgeschriebene Haushaltkonsolidierungskonzept, in dem Maßnahmen erläutert wurden, die Ertragslage der Gemeinde im schwarzen Bereich zu halten, aus dem Jahre 2015 stamme. Die inzwischen erfolgten Änderungen – wie beispielsweise die Auswirkung der Hessenkasse und die Reform des kommunalen Finanzausgleichs – seien deshalb nicht berücksichtigt worden.
Kämmerer Volker Schäfer sagte, dass die Gemeinde nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung habe, ein solches Konzept zu erstellen. Außerdem seien in dem bisherigen Konzept Maßnahmen vorgesehen, die politisch noch nicht umgesetzt worden seien. Schäfer wies darauf hin, dass eine intensivere Beschäftigung mit den Kennzahlen der Gemeinde und das Setzen von Zielen bezüglich dieser Zahlen, ein tauglicheres und ein zunehmend von den Kontrollbehörden gefordertes Mittel der Finanzsteuerung sei. Außerdem stehe die Übernahme der Fehlbeträge durch die Zuwendung des Landes im Zuge der Hessenkasse bevor, sodass die Rahmenbedingungen dieses Jahres nicht mehr mit denen der Vorjahre zu vergleichen sei.
Zustimmung gab die Mehrheit der Mandatsträger für die Kosten des neuen Bürgerhauses. Schließlich hatte die intensive Ausschussarbeit an einem Vorschlag der Verwaltung dazu geführt, dass die Kosten des Bürgerhauses von rund 5,8 Millionen auf 4,8 Millionen gesunken sind. Dennoch werden diese geringeren Kosten im Investitionsplan nicht aufgeführt, sondern stattdessen die höheren eingestellt. Das beschlossen die Ausschussmitglieder bei einer Gegenstimme der FDP. Zuvor war ein Antrag der Liberalen bei einer Ja- und sechs Gegenstimmen gescheitert, die aktuellen Zahlen in den Haushalt einzupflegen.

Nur die reinen Baukosten

Bürgermeister Helmut Morr sagte, dass es sich bei den reduzierten Kosten nur um die reinen Baukosten für das Gebäude handele, in denen kein Geld für die Außenanlagen oder eventuell notwendige Bodengutachten enthalten seien. Morr plädierte für das Verbleiben der höheren Zahl im Investitionsprogramm, um im Falle von Unwägbarkeiten finanziellen Spielraum zu haben, ohne beispielsweise einen Beschluss für eine außerplanmäßige Ausgabe abzuwarten.
Der Rathauschef wies darauf hin, dass durch das schrittweise Vorgehen bei der Realisierung des Bürgerhauses auf der einen Seite solche Unwägbarkeiten drohen könnten, dass aber auf der anderen Seite die politisch Verantwortlichen stets die Möglichkeit hätten, auf die Entwicklung der Kosten Einfluss zu nehmen.
Dr. Bernhard Klein (CDU) kritisierte die Verwaltung, die seiner Meinung nach verpasst habe, frühzeitig alle Risiken und Bedarfe transparent darzustellen. „Gerade im Vorfeld absehbare Kosten gilt es zu diskutieren. Da muss in Zukunft dringend besser geplant werden“, sagte Klein. uf

Quelle: WNOZ
Artikel vom 08.03.2018

« Die ersten Pflöcke sind eingeschlagen Den „Rattenschwanz“ der Kosten kennen »