Birkenau. Das Frankfurter Architekturbüro Studiobornheim soll die Planung für ein verkleinertes Bürgerhaus übernehmen. Diesen Beschluss fasste die Gemeindevertretung bei ihrer Sitzung am Dienstag mit großer Mehrheit. Dabei sollen sich die Architekten aus der Mainmetropole eng an den Vorschlägen der Düsseldorfer Unternehmensberatung Altenburg orientieren, die für das neue Gebäude ein Nutzungskonzept entwickelt und der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 20. November vorgestellt hatte. Ziel dabei ist, die Kosten und Folgekosten für das neue Bürgerhaus zu reduzieren.

Vor der Diskussion berichtete Marc Steinmann (CDU), Vorsitzender des Ausschusses für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr, aus der vorangegangenen Sitzung des Gremiums zum Thema Bürgerhaus, an der auch Vertreter des Studiobornheim teilnahmen. Steinmann sprach von „intensiven und detaillierten“ Beratungen: „Jedes Mitglied war sich der Bedeutung des Themas bewusst.“

Im Unterschied zur ersten Planung, die eine Nutzungsfläche von 1480 Quadratmetern vorgesehen habe, solle diese jetzt auf 900 Quadratmeter abgespeckt werden. Die Frankfurter Architekten hätten aber auch schlüssig auf Probleme hingewiesen, die sich durch die Verkleinerung des Gebäudes ergeben könnten. Diese Erkenntnisse seien nun Bestandteil des Weiteren Vorgehens. Danach solle an der ursprünglichen Planung zwar festgehalten, das Gebäude als Ganzes aber proportional verkleinert werden. Wie hoch die Einsparungen dadurch seien, lasse sich zu diesem Zeitpunkt nicht seriös abschätzen. Die Folgekosten habe die Unternehmensberatung Altenburg auf 281 000 Euro jährlich beziffert. Schließlich habe der Ausschuss einstimmig empfohlen, das Studiobornheim mit der weiteren Planung zu beauftragen. Dem schließe sich die CDU-Fraktion an.

Keine Bürgerversammlung

Brigitte Kanz (SPD) erklärte, sie werde sich der Stimme enthalten. Als Grund dafür gab sie an, dass noch keine Bürgerversammlung zum Thema Bürgerhaus durchgeführt worden sei. Die Sozialdemokraten seinen bei der Kommunalwahl 2016 mit dem Slogan „Mit dem Bürger, für den Bürger“ angetreten, unter anderem mit der Absicht, jährlich eine Bürgerversammlung durchzuführen. Dieses Vorhaben sei gescheitert. Auch der einstimmige Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. Oktober 2017, eine Bürgerversammlung zum Bürgerhaus durchzuführen, sei nicht in die Tat umgesetzt worden. Es sei ihrer Auffassung nach erforderlich gewesen, nach dem Architektenwettbewerb und der Detailplanung eine Bürgerversammlung einzuberufen. Da dies nicht geschehen sei, werde sie weiteren Architektenleistungen nicht zustimmen können. „Wir haben vergessen, die Bürger mitzunehmen“, sagte Kanz abschließend.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Volker Buser (CDU) entgegnete, eine Bürgerversammlung sei nur dann sinnvoll, wenn verlässliche Zahlen vorlägen. „Auf diesem Weg sind wird jetzt.“ Am 28. Januar werde zum Bürgerhaus eine Bürgerversammlung durchgeführt. „Zu einem früheren Zeitpunkt wäre eine Bürgerversammlung Unsinn gewesen“, sagte Buser. Simon Mager, Fraktionskollege von Kanz, sagte, er sei zwar nicht ihrer Meinung, dennoch müsse man ihre Auffassung akzeptieren.

Seàn O’Donovan (FDP) brachte eine vereinfachte Variante des Bürgerhauses ins Spiel. Das Bürgerhaus sei für Veranstaltungen der eigenen Vereine und nicht für Events von außerhalb gedacht. Der Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Klaus Elflein, warnte davor, gegen die Vergabe der Planungen an das Frankfurter Architekturbüro zu stimmen. „Dann wird es keine Bürgerversammlung mehr geben. Dann können wir das Projekt heute Abend begraben.“

Peter Lindner, Fraktionschef der Freien Wähler, betonte, die FWV sei weiter für den Bau eines Bürgerhauses. Es stelle sich aber die Frage, ob dadurch weitere Belastungen auf den Bürger zukommen. „Wir hoffen, dass der neue Haushaltsentwurf Lösungen enthält, ob wir uns das leisten können“, sagte Lindner, der den Bürgermeister mit den Worten „Wir können uns alles leisten“ zitierte. Der wies diese Aussage umgehend zurück: „Ich gehe jetzt ins zehnte Amtsjahr. Ich habe noch nie etwas versprochen, was nicht zu halten ist.“ MB

Quelle: WNOZ
Artikel vom 21.12.2018

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