Birkenau. Was tut die Landesregierung für den ländlichen Raum in Hessen? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Stammtisches der Birkenauer CDU, der diesmal im Irish Pub McMenhir in Nieder-Liebesbach stattfand. Die Christdemokraten hatten zu diesem Thema eine Referentin mit Informationen aus erster Hand gewinnen können.

Vorsitzender Dr. Bernhard Klein begrüßte die Landtagsabgeordnete Birgit Heitland, die mit ihrem Vortrag „Land hat Zukunft“ das Thema vorstellte. Zudem hieß Klein besonders Mitglieder der CDU Gorxheimertal und den früheren Landtagsabgeordneten Peter Stephan willkommen. Heitland ging zunächst auf die Besonderheiten und Herausforderung für die Entwicklung der Gemeinden im ländlichen Raum ein. 85 Prozent der Landfläche und 48 Prozent der sechs Millionen Einwohner des Bundeslands lebten im ländlichen Raum, sagte die Landtagsabgeordnete.

Große Herausforderungen

Sie sieht die Entwicklung der Bevölkerung von Herausforderungen wie der Alterung der Bevölkerung, dem zunehmenden Zuzug in die Städte und den unterschiedlichen Bedingungen beispielsweise in Fragen der Infrastruktur geprägt. Vorteilen der ländlichen Regionen wie günstiges Wohnen, gesündere Lebensbedingungen und das starke Gemeinwesen, stünden auch Nachteile gegenüber. Heitland führte die Verfügbarkeit und Qualität von Verkehrsanbindungen, die gesundheitliche Versorgung, die Ansiedlung von innovativen und wirtschaftsstarken Unternehmen ebenso als Beispiele an wie die soziale, digitale und technische Infrastruktur, bei denen die Bewohner der größeren Städte im Vorteil seien.

Heitland ging auf die Maßnahmen ein, die die Landesregierung bislang auf den Weg gebracht habe, um diesen Benachteiligungen entgegenzuwirken. In der Förderperiode 2014 bis 2020 würden in den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) insgesamt rund 650 Millionen Euro fließen.

Darüber hinaus sei finanzschwachen Kommunen die Teilnahme an den Schutzschirmprogrammen ermöglicht worden, was positive Effekte für die Entwicklung der kommunalen Haushalte gehabt hätte. Ferner habe die Neureglung des Kommunalen Finanzausgleiches für den ländlichen Raum einen entsprechenden finanziellen Sonderbedarf anerkannt. uf

Quelle: WNOZ
Artikel vom 22.08.2018

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